Umzug Checkliste in Hombrechtikon im Kanton Zürich für Privatumzüge und Firmenumzüge

Checkliste Umzug Hombrechtikon: Was heisst das konkret?
- Vereinbaren Sie, wann Sie die neue Wohnung übernehmen können.
Achten Sie darauf, dass allenfalls eine Nachreinigung oder noch Reparaturen nötig sein könnten. - Elektrizitätswerk / Gaswerk: Zählerstand ablesen lassen
- Ihre Helfer danken nicht nur für den abschliessenden Spaghettiplausch. Immer wieder 0.5 Liter PET Trinkfläschli (Corona — Sie verstehen), Nussriegel und Sandwiches werden gerne genommen.
- Erstellen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post.
- Planen Sie die Übergabe der alten Wohnung mit dem Vermieter.
Vergessen Sie nicht, Ihr “seinerzeitiges” Exemplar des Übernahmeprotokolls mitzunehmen. - Beginnen Sie, Ihren Vorrat an Teigwaren, Apfelmus und anderen vorratstauglichen Lebensmitteln frühzeitig zu verbrauchen.
- Entrümpeln Sie nicht nur die Wohnung, sondern auch Keller, Estrich und die Garage.
- Kreppband verwenden Sie grosszügig, um die Einzelteile à la Kleiderschrank, 3. Tablar links zu beschriften.
Aber Vorsicht: Nach drei, vier Tagen beginnt der Kleber wirklich fest zu werden. Verwenden Sie Kreppband deshalb zur Sicherheit nur Beschriftungen während ein bis zwei Tagen. - Taschenlampen sind noch immer die beliebtesten Helfer, wenn die Fahrt dann länger dauern sollte und man beim Ausladen des Mietwagens im Dunkeln tappen sollte.
- Nicht nur Decken, alte Badetücher und dergleichen, sondern auch Spanngurte wollen bereit gelegt werden.
Erhalten Sie die vollständige Auflistung der Umzugstips in unserer ausführlichen Checkliste Umzug.
zusätzliche Checkliste für private Umzüge
Was wir schon zusammengetragen haben, schreiben wir nicht doppelt.
Konsultieren Sie auch unsere Termin-Checkliste für private Umzüge.
zusätzliche Checkliste für Firmenumzüge
Wir predigen lieber nicht zweimal dasselbe.
Lesen Sie lieber unsere detaillierte Termin-Checkliste für Firmenumzüge.

Heisst es nun “Umzug” oder “Zügeln”?
Gemäss Wikipedia ist der Begriff Zügeln in der Schweiz gebräuchlich.